Antwort Podolsk

Aktuell Juli 2016:

Bei diesem Dokument handelt es sich um die Antwort auf die Suchanfrage von Birgrit Michler an das Moskauer Archiv in Podolsk.

Die Antwort macht wenig Mut. Ein beglaubigter Nachweis über die Identität des Vaters ist nicht beizubringen.

Es ist nahezu unmöglich, die geforderten notariellen Schreiben zu liefern. Schade. So einfach wie gedacht, ist die Suche über das Militärarchiv nicht mehr.

Aus einer Mail von Doz. Dr. Barbara Stelzl-Marx (25.7.16)


Die Information, dass ein notariell beglaubigter Nachweis über die Vaterschaft nun vorgelegt werden muss, ist mir neu.

Wie in meinem Aufsatz dargelegt, war in der letzten Zeit laut meiner Information die Zustimmung der Verwandten in Russland notwendig:


Seit dem Zerfall der Sowjetunion und insbesondere seit der sukzessiven Publikmachung des Themas in Österreich wenden sich jedoch vermehrt Kinder sowjetischer Besatzungssoldaten an das Ludwig Boltzmann-Institut für Kriegsfolgen-Forschung, die Botschaft der Russischen Föderation in Wien, die Österreichische Botschaft in Moskau bzw. direkt an das zuständige Zentralarchiv des Verteidigungsministeriums (CAMO) in Podol’sk bei Moskau. Generell wird zwar versucht, den Betroffenen – in manchen Fällen auch durchaus erfolgreich – bei ihrer Suche zu helfen, doch ist von offizieller russischer Seite eine Weitergabe von Personendaten „ohne Zustimmung der Verwandten“ nicht erlaubt.


Auf außenpolitischer Ebene wurde dieses Thema im Herbst 2012 zur Sprache gebracht: Der damalige Staatssekretär des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, Reinhold Lopatka, unterbreitete bei seinem Aufenthalt in Moskau am 21. September 2012 der russischen Seite die Bitte des Instituts für Kriegsfolgen-Forschung, bei der Suche von Kindern sowjetischer Besatzungssoldaten nach ihren Verwandten in Russland behilflich zu sein. Unter Verweis auf mehrere Gesetze wurde daraufhin mitgeteilt, dass das Archiv CAMO „keine Angaben mit vertraulichem Charakter preisgeben“ darf. Weiters hieß es im Antwortschreiben: „Die Gewährung der angefragten Information kann nur mit Zustimmung der Verwandten oder nach Ablauf von 75 Jahren ab Datum der Abfassung des personenbezogenen Dokuments erfolgen.“[1] Die unehelich während der Stationierung in Österreich gezeugten Kinder fallen derzeit anscheinend nicht in diese Kategorie. Von den ehemaligen Besatzungsmächten verpflichtete sich bisher lediglich die Regierung der USA, den von US-Soldaten während ihrer Auslandseinsätze gezeugten Kindern bei der Suche nach dem leiblichen Vater zu helfen. Seit 1990 hat das zuständige Archiv, das National Personnel Records Center (NPRC), die persönlichen Daten des Vaters freizugeben.[2]



[1]             AdBIK, Schreiben des Botschafters der Russischen Föderation Sergej Netschajew an das Ludwig Boltzmann-Institut für Kriegsfolgen-Forschung. Wien 27.11.2012.


[2]             Ute Baur-Timmerbrink, Wir Besatzungskinder. Töchter und Söhne alliierter Soldaten erzählen. Berlin 2015, S. 25.


Quelle:

Barbara Stelzl-Marx, Kinder sowjetischer Besatzungssoldaten in Österreich. Stigmatisierung, Tabuisierung, Identitätssuche, in: Barbara Stelzl-Marx – Silke Satjukow (Hg.), Besatzungskinder. Die Nachkommen alliierter Soldaten in Österreich und Deutschland. Wien – Köln – Weimar 2015, 93–135.


Übersetzung des obigen Schreibens, dass vom Zentralarchiv Moskau über das

Generalkonsulat der Russischen Föderation in Hamburg ohne persönliches Anschreiben

an Birgrit Michler weitergeleitet wurde.

Mit gleicher Post erfolgte die Rückgabe der Suchunterlagen.





Ministerium der Verteidigung

der Russischen Föderation



“Zentralarchiv des Verteidigungsministeriums

der Russischen Föderation”



Stadt Podol’sk Moskauer Platz 142100

12.Mai 2016 Nr.4167




Wir übersenden Ihnen die Stellungnahme zur Anfrage von Frau Birgrit Michler, wohnhaft in Deutschland, über erbetene Informationen zu ihrem Vater V. Kommissarov.


Wir teilen mit, dass das Zentralarchiv des Verteidigungsministeriums (CAMO RF) über keinerlei Informationen bezüglich des Aufenthaltsortes ehemaliger Armeeangehörigen und deren Verwandten verfügt.

Entsprechend dem Föderationsgesetz Nr.152 “ Über Personendaten” vom 27. Juni 2006 (in der Fassung der Artikel 9 und 19) hat das Zentralarchiv des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation (CAMO RF) nicht das Recht ohne Vorlage notariell beglaubigter Dokumente, welche die Verwandtschaft mit der gesuchten Person bescheinigen, Informationen über dritte Personen bereitzustellen.



Anlage : 1 Ex. 4 Seiten 


Leiter der Abteilung                                                                              A. Bauschev


ausgef.  Jambulatova  I.V.